Ein Verein muss auch eine Satzung haben
Ein Verein, erst recht ein gemeinnütziger eingetragener Verein, muss auch eine Satzung haben. - Nachfolgend
ein Auszug aus unserer Satzung:
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Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer
Neutralität.
Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der
Verein ermöglicht nur solchen Personen eine Mitgliedschaft, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.
Das VaJ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung
vom 16.3.1976 (AO 1977), §§ 51-68.
Zweck des VaJ ist die Vermittlung und der Austausch von Erfahrungen mit Amateurfilmen, Amateurvideos und
artverwandten Medien (z.B. Audiovision, Multimedia) auf den Gebieten der Kunst, Kultur, Völkerverständigung,
Jugend- und Volksbildung unabhängig von politischen, konfessionellen, beruflichen oder sonstigen trennenden
Gesichtspunkten.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die amateurgemäße Realisation von Filmthemen,
- den gedanklichen und praktischen Austausch der Vereinsmitglieder untereinander und mit anderen Klubs,
Vereinen und Verbänden, die ähnliche Ziele verfolgen, über filmkünstlerische und filmtechnische Fragen
und Erfahrungen in der Film- und Videogestaltung,
- die aktive Mitwirkung bei allgemeinbildenden und künstlerischen Tätigkeiten anderer öffentlicher und
privater Institutionen, zum Beispiel Volkshochschulen, Jugendverbänden, Behörden oder sonstigen
interessierten Vereinigungen,
- die Kontaktaufnahme mit nichtorganisierten Filmamateuren,
- die Zusammenarbeit mit dem BDFA,
- Vorträge, Seminare und Demonstrationen über technische, künstlerische, dramaturgische oder sonstige
Themen auf allen Gebieten, die für Filmamateure von Interesse sind.
- Ausrichten öffentlicher Amateurfilmwettbewerbe und Filmfestivals bzw. Mitwirken bei diesen,
- eigene Filmprogramme und Mitwirkung bei Veranstaltungen in kommunalen und sozialen Einrichtungen,
- aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien.
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Da der Text aus juristischer Sicht formuliert ist, scheint er etwas formal zu sein. Die
Vereinspraxis zeigt aber, dass eine sauber formulierte Satzung hilfreich ist.